Überprüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach
DIN1946-6
Die heutzutage sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungsmaßnahmen von Alt- bzw. Bestandsbauten vorgeschriebenen energiesparenden Bauweisen, führen zu immer dichteren Gebäudehüllen (Energieeinsparverordnung [EnEV], DIN 4108-2, DIN 1946-6). Dieses führt zwar zu einem deutlichen Anstieg der Energieeffizienz, auf der anderen Seite bringen sie jedoch Nachteile durch zu wenig Luftaustausch mit sich. Um das damit einhergehende Risiko von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall zu minimieren, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) vorgeschrieben.
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Zur korrekten Bewertung ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 notwendig. In diesem Konzept wird die erforderliche Luftwechselrate bestimmt, damit der Feuchteschutz gewährleistet ist.
Damit der Feuchteschutz auch bei Abwesenheit der Bewohner gewährleistet wird, muss der Luftwechsel nutzerunabhängig funktionieren.
Schlichte Lüftungsanweisungen an die Bewohner des Hauses oder der Wohnung sind demnach nicht mehr ausreichend. Von einigen Gerichten wurde sogar bereits die Anweisung eines zweimaligen Stoßlüftens am Tag für ganztägige berufstätige Bewohner als kritisch oder gar unzumutbar betrachtet.
Grundsätzlich ist in diesem Fall der jeweilige Planer oder der Verarbeiter derjenige, welcher dieses Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen hat.
Wann benötige ich ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?
Jegliche Änderung an der Gebäudehülle hat Auswirkung auf die notwendige Lüftung der Räume. Aus diesem Grund muss nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei jeder umfangreiche Sanierung von Alt- bzw. Bestandsbauten ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vorliegen.
Per Definition muss genau dann ein Lüftungskonzept vorliegen wenn:
… mehr als 1 / 3 aller Fenster ausgetauscht werden.
… mehr als 1 / 3 der Dachfläche neu gedämmt wird.
Grundsätzlich ist in diesem Fall der jeweilige Planer oder der Verarbeiter derjenige, welcher dieses Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen hat. Aus dem Ergebnis in der Berechnung ergibt sich dann die Erfordernis einer lüftungstechnischen Maßnahme oder nicht. Die Umsetzung obliegt dann dem Bauherren bzw. dem Verarbeiter.