Gas Hausschau – weiterhin „auf Nummer sicher gehen“

Wegfall der Sicherheitsüberprüfung Ihrer Brennstoffversorgung.

Ihr Schornsteinfeger hat in der Vergangenheit im Rahmen der Feuerstättenschau die Brennstoffversorgung in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung überprüft. Hierbei wurde unter anderem mit einem elektronischen Messgerät die Raumluftkonzentration hinsichtlich eines evtl. Gasaustritts überprüft. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen findet diese Sicherheitsüberprüfung (Überprüfung der Brennstoffversorgung) seit dem 01.01.2010 nicht mehr statt!

Die Verantwortung hierfür liegt nun in Ihren Händen.

Wir bieten Ihnen die oben genannte Überprüfungen und Dokumentationen auch in Kombination mit anderen Überprüfungsarbeiten an.
Die „Technische Regel für Gasinstallationen“ ( TRGI 2018 ) gibt an, welche Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen aus technischer Sicht als sinnvoll und erforderlich angesehen werden.

Vielfach unbekannt
Um Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollen Sie als Eigentümer und/oder Betreiber eine regelmäßige jährliche Überprüfung der Gasinstallation durchführen oder durch uns durchführen lassen.

mehr als Schornsteinfeger

Wir sind Ihre kompetente Fachfirma für Brandschutz und Gebäude-Sicherheit.

Unser Angebot für Ihre Sicherheit

Ihr Schutz gegen Schadensansprüche Dritter! Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung Ihrer Gasinstallationen stattgefunden hat.

Gegen einen geringen Kostenaufwand überprüfen wir z. B. bei Ihrer Heizungsanlage im Gebäude alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, den Zähler und alle Absperreinrichtungen am Hausanschluss auf freie Zugänglichkeit, die Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung, sofern Ihre Gasleitungen verkleidet sind oder wurden.

In einem Protokoll dokumentieren wir die komplett durchgeführte Hausschau der Gasleitungen, der Gasgeräte und Lüftungsanlagen, so wie den Zeitpunkt der Kontrolle. Bei eventuell aufgetretenen Mängeln geben wir Ihnen zusätzlich konkrete Handlungsempfehlungen zur Beseitigung der Mängel.

Was tun, wenn es riecht?

So verhalten Sie sich richtig:

  1. Geraten Sie nicht in Panik, sondern versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen von Ihrer Nase wahrgenommen werden.
  2. Keine Flammen, keine Funken! Benutzen Sie auf keinen Fall elektrische Geräte (z. B. Licht- und Geräteschalter, Klingeln, etc.), löschen Sie Zigaretten und Kerzen, ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose und benutzen Sie kein Telefon oder Handy im Haus.
  3. Öffnen Sie alle Fenster! Durch die Frischluftzufuhr wird die Gaskonzentration im Raum gesenkt. Benutzen Sie auf keinen Fall eine Dunstabzugshaube oder einen Ventilator, um eine Funkenbildung zu vermeiden.
  4. Drehen Sie den Gashahn zu! Schließen Sie die Absperreinrichtungen Ihrer Gasleitungen.
  5. Warnen Sie andere Hausbewohner! Verlassen Sie schnellstmöglich das Haus und warnen Sie auf Ihrer Flucht alle Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!).
  6. Rufen Sie, sobald Sie das Haus verlassen haben, den Bereitschaftsdienst Ihres Gasversorgungsunternehmens. Dieser ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und schnell zur Stelle. Auch wenn es „falscher Alarm“ gewesen sein sollte, dieser Sicherheits-service ist für Sie kostenlos.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Familie
  • Vorbeugung durch die Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Gesamtüberblick durch die umfassende Dokumentation der Hausschau
  • Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis einer regelmäßig
  • durchgeführten Hausschau
  • Kompetente Durchführung: kostengünstig, sachkundig und neutral