Arbeiten nach der 1. BImSchV

Arbeiten nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Unsere Firma hilft Ihnen beim Nachweis der bei der Verbrennung Ihrer Feuerstätten einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte.

Die Intervalle und Zeitfenster mit Ihrem Rechtsbezug entnehmen Sie Ihrem Feuerstättenbescheid Ihres bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

Abgasverluste und die Einhaltung von Grenzwerten Ihrer Heizungsanlage

In der Regel handelt es sich um die Feststellung und Einhaltung der Abgasverluste (Feuerungstechnische Wirkungsgrad) und die Einhaltung der Grenzwerte von Kohlenstoffmonoxidemissionen bei Heizungsanlagen, die mit Heizöl oder Erdgas betrieben werden. Bei Ölheizungen mit Zerstäubungsbrennern wird außerdem die sogenannte „Rußzahl“ ermittelt (ermittelte Schwärzung durch staubförmige Emissionen), sowie die Prüfung „frei von Öldirivaten“ durchgeführt.

Außerdem sind wir Ihnen behilflich bei der Feststellung der „Ableitbedingungen von Abgasen“. Alle Austrittsöffnungen von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (z.B. Kaminöfen oder Kachelöfen) müssen bei der Neuerrichtung bestimmte Abstände zu Fenstern und Türen haben, damit keine Abgase in den Wohnbereich ziehen können. Diese gesetzlichen Vorgaben (vorgeschriebene Mindestabstände) gelten auch für die Fenster und Türen zu Ihren Nachbarn.

mehr als Schornsteinfeger

Wir sind Ihre kompetente Fachfirma für Brandschutz und Gebäude-Sicherheit.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite

Als weitere Dienstleistung bietet unsere Firma Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung beim „Heizen mit Holz“ an. Der Betreiber einer handbeschickten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe hat sich nach der Errichtung oder nach einem Betreiberwechsel innerhalb eines Jahres hinsichtlich der sachgerechten Bedienung der Feuerungsanlage, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger beraten zu lassen. Gerne auch im Zusammenhang mit anderen Dienstleistungen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!