Arbeiten nach der Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO)

Unsere Firma erledigt für Sie die in der Kehr-und Überprüfungsordnung; zum Zwecke der Betriebs-und Brandsicherheit, vorgeschriebenen Arbeiten an Feuerstätten, notwendigen Verbrennungsluftanlagen, Abgasanlagen bzw. Schornsteinen.

Die Intervalle und Zeitfenster mit Ihrem Rechtsbezug entnehmen Sie Ihrem Feuerstättenbescheid Ihres bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

Bundes-KÜO

In der Regel handelt es sich um die Abgaswegeüberprüfung an Heizungsanlagen und Blockheizkraftwerken, die mit flüssigen (Heizöl) oder gasförmigen (Erdgas) Brennstoffen betrieben werden, sowie die Kehrung von Schornsteinen und Abgaskanälen, an denen Feuerstätten für feste Brennstoffe (z.B. Scheitholz und Braunkohlebriketts) betrieben werden. Dieses kann zum Beispiel ein Kaminofen oder Kachelofen sein. Als Weiteres sind unter anderem Rauchfänge von offenen Kaminen und Kaminheizeinsätzen überprüfungspflichtig und gegebenenfalls zu reinigen. Dieses trifft auch auf notwendige Verbrennungsluft-bzw. Abluftanlagen zu.

Die Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) unterscheidet ausdrücklich in eine Kehrpflicht und in eine Überprüfungspflicht.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

mehr als Schornsteinfeger

Wir sind Ihre kompetente Fachfirma für Brandschutz und Gebäude-Sicherheit.